§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt steht den Mitgliedern nach Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Verein jederzeit frei, muss dem Verein jedoch schriftlich, in Papierform, angezeigt werden.
Die Austrittserklärung ist an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Quartals unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.
Mit dem Austritt erlöschen jegliche Rechte gegenüber dem Verein.
Anschrift: VT Contwig, Schillerstr. 22, 66497 Contwig